01.03.2011
Nachfolgende Fragen und Antworten decken die wesentlichsten Punkte zur Mitgliedermeldung ab. Für weitere Informationen steht unser Gaumitgliederreferent zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass das "Formular zur Mitgliedermeldung" von Ihrem 1. Schützenmeister und der "Antrag auf einen Schützenausweis des Bayerischen Sportschützenbundes" bzw. die "Erklärung über den Verlust des Schützenausweises beim Austritt aus dem BSSB" vom Schützen und Ihrem 1. Schützenmeister unterschrieben sein müssen.
Unser Verein möchte ein neues Mitglied melden.
Unser Verein möchte ein ausgetretenes Mitglied abmelden.
Unser Verein möchte die Namensänderung eines Mitglieds anzeigen.
Unser Verein möchte die Adressänderung eines Mitglieds anzeigen.
Unser Verein möchte die Zweitmitgliedschaft eines Mitglieds in eine Erstmitgliedschaft ändern.
Unser Verein möchte die Erstmitgliedschaft eines Mitglieds in eine Zweitmitgliedschaft ändern.
Ein Mitglied hat seinen Schützenausweis verloren.
Der Schützenausweis eines verstorbenen Mitglieds ist nicht auffindbar.
Der Schützenausweis eines ausgetretenen Mitglieds ist nicht auffindbar.