23.02.2006

Gewährung von Vereinspauschalen

Der Bayerische Sportschützenbund weist alle Vereine darauf hin, dass bei der Beantragung der Vereinspauschale (Vereinszuschuss des Landes Bayern) die Vereinsübungsleiterausbildung (VÜL), die mit einem Ausweis in Scheckkartenform bestätigt wird, nicht anrechungsberechtigt ist.

Als Übungleiter werden nur anerkannt:

  • F Übungsleiter (in den neuen Ausweisen mit C-Trainer gekennzeichnet)
    dieser Ausweis wird in der Genehmigungsliste unter Nr. 62 geführt.

  • J Übungsleiter
    dieser Ausweis wird in der Genehmigungsliste unter Nr. 32 geführt alle diese Ausweise tragen auf der Vorderseite den Genehmigungsstempel.

Zusätzlich können alle Inhaber von A- oder B- Trainerscheinen diese einreichen. Diese Scheine werden zusätzlich mit 325 Punkten bewertet.

 

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